Konzeption der Anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen
Anschrift: | Nordthüringer Werkstätten gemeinnützige GmbH Anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen Hinter der Steinmühle 6 99734 Nordhausen |
Gesellschafter: | Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH Hinter der Steinmühle 6 99734 Nordhausen |
Einzugsbereich: | Landkreis Nordhausen |
Platzzahl: | 462 |
Die Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH hat gemäß ihrem Gesellschaftervertrag die Aufgabe und den Zweck der Gesellschaft so festgelegt, dass sie Einrichtungen zur Betreuung und Rehabilitation lern-, geistig-, seelisch- und mehrfachbehinderter Menschen anregen, schaffen und selbst unterhalten möchte.
Um diese Aufgabe entsprechend erfüllen zu können, bedarf es der Schaffung von Einrichtungen für die unterschiedlichsten Altersstufen und Bedürfnisse der behinderten Menschen.
Aus dieser Notwendigkeit heraus wurde die Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH am 12.11.1990 mit den Gesellschaftern:
Lebenshilfe Kreisvereinigung Nordhausen e.V. | 50 % |
Kirchenkreis Südharz | 50 % |
unter dem Spitzenverband der Diakonie gegründet.
Um Transparenz zu schaffen, wurde am 01.01.2011 die anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung als eigenständige gemeinnützige GmbH aus der Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH herausgelöst.
Die Nordthüringer Werkstätten gemeinnützige GmbH gehören dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland an.
Neben dem Standort der Hauptwerkstatt in
Nordhausen, Hinter der Steinmühle 6
existiert eine Außenstelle im ländlichen Umfeld in
Klettenberg, Teichwiese 2
sowie die Zweigwerkstatt „DaW“ für Menschen mit einer seelischen Behinderung bzw. psychischer Erkrankung in
Nordhausen, Hesseröder Straße 63a
mit der Außenstelle in
Niedersachswerfen, Leipziger Str. 3
Personenkreis (§ 219 SGB IX)
Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Hier finden behinderte Menschen einen Arbeitsplatz oder eine entsprechende Förderung, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können (§ 219 (1) SGB IX). Sie erhalten eine angemessene berufliche Bildung und können einer Beschäftigung nachgehen, die entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit vergütet wird.
(Quelle: §219 SGB IX)
Aufnahmeverfahren (§ 220 SGB IX, § 1 WVO)
Die anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen nimmt diejenigen aus dem Landkreis Nordhausen auf, die die Aufnahmevoraussetzungen gemäß § 219 (2) SGB IX erfüllen, wenn Leistungen durch den jeweils zuständigen Leistungsträger gewährt sind oder die Menschen mit Behinderung die Kosten selbst übernehmen. Über die Aufnahme entscheidet der Fachausschuss der Werkstatt für behinderte Menschen entsprechend der gültigen Geschäftsordnung.
(Quelle: §220 SGB IX, §1 WVO)
Aufgaben, Inhalte und Ziele ( § 219 SGB IX)
Die in der Werkstatt angebotenen rehabilitativen Leistungen sind individuelle persönlichkeits-, berufs- und arbeitsfördernde Maßnahmen. Sie sollen dazu beitragen, dass der erwachsene Mensch mit Behinderung in die Gesellschaft und vor allem in die Arbeitswelt integriert wird. Ferner hat die Werkstatt den Übergang behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen zu fördern sowie über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen und qualifiziertes Personal sowie einen Begleitenden Dienst zu verfügen und Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie die Menschen mit Behinderung im Sinne des §219 (2) SGB IX aus ihrem Einzugsgebiet aufnehmen kann (§1 (1) WVO)
(Quelle: §219 SGB IX)
Die Werkstatt gliedert sich in die Bereiche:
- Berufsbildungsbereich
- Arbeitsbereich
Berufsbildungsbereich (§ 57 SGB IX, §4 WVO)
Die Werkstatt führt in Absprache mit den zuständigen Rehabilitationsträgern gemäß den Vorgaben des § 57 SGB IX und der Werkstättenverordnung §§ 3 und 4 Leistungen in einem Berufsbildungsbereich durch. Im Berufsbildungsbereich erhalten Menschen mit Behinderung eine berufliche Förderung. Aufbauend auf persönliche Kenntnisse und Begabungen wird die Entwicklung der Leistungsfähigkeit und Selbständigkeit in den Vordergrund gestellt. Die Aufgabenstellung des Berufsbildungsbereiches ist es, den behinderten Menschen so zu fördern, dass er im Anschluss an die Maßnahme in der Lage ist, im Arbeitsbereich der Werkstatt wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen, im Arbeitsbereich eine qualifizierte Beschäftigung ausüben zu können oder eine berufliche Tätigkeit beziehungsweise Bildungsmaßnahme außerhalb der Werkstatt aufzunehmen. Der Berufsbildungsbereich unterteilt sich in das Eingangsverfahren, den Grundkurs sowie den Aufbaukurs, die in der Regel jeweils ein Jahr beinhalten. Je nach Leistungsfähigkeit und individuellen Voraussetzungen kann ein früherer Wechsel in den zweiten Abschnitt der beruflichen Bildung erfolgen. Im Berufsbildungsbereich der WfbM sollen die Teilnehmer in unmittelbarer Nähe zu den Arbeitsbereichen der Werkstatt qualifiziert werden.
Eingangsverfahren (§ 3 WVO)
Die Werkstatt führt nach Absprache mit dem zuständigen Rehabilitationsträger (§ 57 Abs. 1 SGB IX) ein Eingangsverfahren durch. Das Eingangsverfahren dauert gemäß § 3 Abs. 2 WVO bis zu drei Monate. In dieser Zeit wird mit einer Kompetenzanalyse festgestellt:
- ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben im Sinne des § 219 SGB IX ist,
- welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Leistungen oder Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben in Betracht kommen.
1. Jahr BBB
Im ersten Jahr BBB sollen Fertigkeiten und Grundkenntnisse verschiedener Arbeitsabläufe vermittelt werden, darunter fallen manuelle Fertigkeiten im Umgang mit verschiedenen Werkstoffen und Werkzeugen und Grundkenntnisse über Werkstoffe und Werkzeuge. Zugleich sollen das Selbstwertgefühl des behinderten Menschen und die Entwicklung des Sozial- und Arbeitsverhaltens gefördert sowie Schwerpunkte der Eignung und Neigung festgestellt werden. Die Beschäftigten erwerben Kenntnisse in den Ausbildungsrichtungen:
- Hauswirtschaft
- Handwerk - Technik
- Montage, Demontage
- Garten- und Landschaftspflege
- kreatives und textiles Gestalten
Darüber hinaus werden lebenspraktische Fertigkeiten und Tätigkeiten trainiert, die Selbständigkeit und Selbstvertrauen fördern.
2. Jahr BBB
Im zweiten Jahr werden Fertigkeiten mit höherem Schwierigkeitsgrad, insbesondere im Umgang mit Maschinen und vertiefte Kenntnisse über Werkstoffe und Werkzeuge vermittelt sowie die Fähigkeit zu größerer Ausdauer und Belastung und zur Umstellung auf unterschiedliche Beschäftigungen im Arbeitsbereich geübt. Ziel dieser Maßnahme ist, je nach individuellen Voraussetzungen des Menschen mit Behinderung einen Einsatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder eine Übernahme in den Arbeitsbereich der Werkstatt zu ermöglichen.
(Quelle: §57 SGB IX, §3 WVO, §4 WVO)
Arbeitsbereich (§ 219 SGB IX, WVO § 5)
Die Werkstatt verfügt über einen Arbeitsbereich der Menschen mit Behinderung, die das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich zur Entwicklung der ihnen möglichen Leistungsfähigkeit durchlaufen haben, aber wegen ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf den freien Arbeitsmarkt vermittelt werden können und ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen (§ 58 Abs. 1 SGB IX).
Der Arbeitsbereich der Werkstatt bietet ein breites Angebot an Arbeitsplätzen und Plätzen zur Ausübung geeigneter Tätigkeiten, um der Art und Schwere der Behinderung, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit, Entwicklungsmöglichkeit sowie Eignung und Neigung der Beschäftigten (Menschen mit Behinderung im Arbeitsbereich) Rechnung zu tragen.
In den folgenden Branchen sind die Nordthüringer Werkstätten gemeinnützige GmbH tätig:
- Industriemontage
- Konfektionierung und Verpackung
- Näherei
- Kerzenproduktion
- Töpferei/Floristik
- Demontage von elektrischen und elektronischen Altgeräten
- Korb- und Stuhlflechterei
- Weidenanbau und Verarbeitung, Zaunbau
- Küche mit Partyservice
- Garten- und Landschaftspflege
- Wäscherei
- Industrie- und Gebäudereinigung
- Kopier- und Versandarbeiten
Die Arbeitsgruppen werden von Facharbeitern, Gesellen und Meistern aus Industrie und Handwerk, die eine Sonderpädagogische Zusatzqualifikation haben, angeleitet.
Die Arbeitsbedingungen in unserer Werkstatt entsprechen denen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Behinderte Menschen im Arbeitsbereich sind in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis beschäftigt, soweit sich aus dem zugrunde liegenden Sozialleistungsverhältnis nichts anderes ergibt.
Die Werkstätten zahlen aus ihrem Arbeitsergebnis an die im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen mit Behinderung ein Arbeitsentgelt, das sich aus einem Grundbetrag und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag zusammensetzt. Der Steigerungsbetrag bemisst sich nach der individuellen Arbeitsleistung des behinderten Menschen, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitsmenge und Arbeitsgüte.
Der Inhalt des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses wird durch Werkstattverträge zwischen den behinderten Menschen und der Werkstatt näher geregelt. Dabei wird das bestehende Sozialleistungsverhältnis zwischen dem behinderten Menschen und dem Rehabilitationsträger besonders berücksichtigt.
Alle Angelegenheiten, welche die Interessen der Beschäftigten der WfbM berühren, unterliegen der Mitwirkung des Werkstattrates. Der Werkstattrat wird von allen behinderten Mitarbeitern entsprechend der Wahlordnung gewählt.
Die Arbeitsangebote werden ergänzt durch arbeitsbegleitende Maßnahmen zur Förderung der Persönlichkeit der Beschäftigten. Inhalt und Umfang der arbeitsbegleitenden Maßnahmen orientieren sich am Bedarf und den Wünschen der behinderten Mitarbeiter.
(Quelle: §219 SGB IX, §5 WVO)
Begleitender Dienst (§10 WVO)
Der Begleitende Dienst setzt sich aus einem interdisziplinären Team zusammen, das die soziale Betreuung gewährleistet und als Ansprechpartner für Eltern, Betreuer und Behörden zur Verfügung steht. Vorrangige Aufgabe ist es, den individuellen Menschen mit seinen Bedürfnissen in den Vordergrund zu stellen.
Die Mitarbeiter des Begleitenden Dienstes koordinieren die pädagogische, soziale, psychologische und medizinische Betreuung und unterstützen und begleiten den behinderten Mitarbeiter und seine Angehörigen in psychosozialen und sozial-rechtlichen Belangen. Ihnen beratend zur Seite stehen ein vertraglich gebundener Facharzt für Neurologie und Psychiatrie sowie ein Psychologe. Die Mitarbeiter koordinieren und begleiten den Übergang befähigter behinderter Mitarbeiter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
(Quelle: §10 WVO)
Die Nordthüringer Werkstätten gemeinnützige GmbH unterhält einen Fahrdienst, der die behinderten Menschen bei Notwendigkeit in die Werkstatt und wieder zurück in ihren Wohnbereich befördert.
Nordhausen, 01.01.2018