Das Eingangsverfahren
(§ 3 Werkstättenverordnung (WVO))
Die Werkstatt führt nach Absprache mit dem zuständigen Rehabilitationsträger ein Eingangsverfahren durch.
Aufgaben des Eingangsverfahrens sind es festzustellen:
ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben im Sinne des § 219 SGB IX ist
welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Leistungen oder Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben in Betracht kommen
die Erstellung eines entsprechenden Eingliederungsplanes.
Das Eingangsverfahren dauert nach § 3 Abs. 2 WVO bis zu drei Monate.
In unserem Eingangsverfahren soll neu aufgenommenen Teilnehmern der Start in das Arbeitsleben und in die berufliche Bildung erleichtert werden. Aufgrund der gezielten Eingangsdiagnostik erfolgt differenziert nach den Wünschen, Fähig- und Fertigkeiten des Teilnehmers die Eingliederung in verschiedene Bildungsangebote des Berufsbildungsbereiches.
Berufsbildungsbereich (§ 4 WVO)
Die Werkstatt führt in Absprache mit den zuständigen Rehabilitationsträgern Leistungen in einem Berufsbildungsbereich durch. Hier werden Maßnahmen (Einzelmaßnahmen und Lehrgänge) zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit des behinderten Menschen angeboten.
Die Lehrgänge sind in einen Grund- und einen Aufbaukurs mit je zwölfmonatiger Dauer gegliedert. Die Aufgabenstellung des Berufsbildungsbereiches ist es, den behinderten Menschen so zu fördern, dass er im Anschluss an die Maßnahme in der Lage ist,
im Arbeitsbereich der Werkstatt wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich nutzbarer Arbeitsleistung zu erbringen
im Arbeitsbereich eine qualifizierte Beschäftigung ausüben zu können (wenn der behinderte Mensch schon bei der Aufnahme in den Berufsbildungsbereich ein entsprechendes Mindestmaß erbringt) oder
eine berufliche Tätigkeit oder Bildungsmaßnahme außerhalb der Werkstatt aufzunehmen.
Der Berufsbildungsbereich erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von zwei Jahren.
Berufsbildungsbereich
Im 1. Jahr sollen Fertigkeiten und Grundkenntnisse verschiedener Arbeitsabläufe vermittelt werden, darunter fallen manuelle Fertigkeiten im Umgang mit verschiedenen Werkstoffen und Werkzeugen und Grundkenntnisse über Werkstoffe und Werkzeuge. Zugleich sollen das Selbstwertgefühl des behinderten Menschen und die Entwicklung des Sozial- und Arbeitsverhaltens gefördert sowie Schwerpunkte der Eignung und Neigung festgestellt werden.
Im 2. Jahr sollen Fertigkeiten mit höherem Schwierigkeitsgrad, insbesondere im Umgang mit Maschinen und vertiefte Kenntnisse über Werkstoffe und Werkzeuge vermittelt sowie die Fähigkeit zu größerer Ausdauer und Belastung und zur Umstellung auf unterschiedliche Beschäftigungen im Arbeitsbereich geübt werden.
Unser Berufsbildungsbereich bietet für behinderte Menschen qualifizierte, planmäßige und berufsfördernde Bildungsmaßnahmen mit folgenden Zielen an:
- die vorhandenen beruflichen und lebenspraktischen Fertig- und Fähigkeiten zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen und wiederzugewinnen und dabei die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern
- auf geeignete Tätigkeiten im Arbeitsbereich der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten.
Grundlage unseres berufsbildenden Angebotes, ist die individuelle, gemeinsame Förderplanung entsprechend den Neigungen und Eignungen des jeweiligen Teilnehmers.
Unsere Leistungen und Möglichkeiten
- Betreuung in Kleingruppen (bis zu 6 Personen)
- Vermittlung fachpraktischer und fachtheoretischer Kenntnisse in verschiedenen Berufsfeldern
- Vermittlung von sozialen, persönlichen und lebenspraktischen Kompetenzen, zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen
- Durchführung von Praktika, um den Produktionsablauf in den Arbeitsbereichen und ggf. in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes kennen zu lernen
- Nachweis über die im Berufsbildungsbereich erworbenen Kompetenzen in Form eines Zertifikates (Abschlusszeugnis)
- Hausinterne Physiotherapie und Logopädie
- Fahrdienst
Nach Abschluss des Berufsbildungsbereiches erfolgt unter Einbeziehung der Gruppenleiter, des Werkstattrates, des Werkstattleiters und des Begleitenden Dienstes die Eingliederung der ausgebildeten Teilnehmer in die jeweiligen Arbeitsbereiche. Damit die im Berufsbildungsbereich erworbene Leistungsfähigkeit erhalten bleibt und sich die Persönlichkeit des Teilnehmers weiterentwickeln kann, führen wir auch im Arbeitsbereich der Werkstatt arbeitsbegleitend geeignete Maßnahmen durch.