Begleitender Dienst
Das Team des Begleitenden Dienstes ist zuständig für eine ganzheitliche Förderung der Persönlichkeit des Menschen mit Behinderung und unterstützt ihn bei der Gestaltung seines Lebens. Der Begleitende Dienst koordiniert gem. § 10 WVO die pädagogische, soziale, medizinische und psychologische Betreuung durch Fachkräfte.
Der Begleitende Dienst unserer Werkstatt ist Ihr erster Anlaufpunkt, wenn es um die Aufnahme eines Menschen mit Behinderung in unsere Werkstatt geht. Er begleitet Sie während Ihrer gesamten Beschäftigungszeit, dem Wechsel in den Berufsbildungsbereich bzw. Förderbereich sowie folgend beim Wechsel in den Arbeitsbereich. Er unterstützt Sie nach Bedarf mit Beratung in sozialrechtlichen Fragen, bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz und bei persönlichen Problemen. Er pflegt die Kontakte zu Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und Institutionen.
Aufgaben des Begleitenden Dienstes
- Unterstützung, Beratung und Begleitung der Menschen mit Behinderung bei der beruflichen und sozialen Eingliederung
- Information über Beschäftigungsmöglichkeiten und Aufnahmevoraussetzungen.
- Durchführung des Aufnahmeverfahrens
- Beratung und Unterstützung in sozialen, rechtlichen, finanziellen und medizinischen Angelegenheiten
- Beratung der Eltern und Angehörigen
- Beratung und Unterstützung bei Wohnstättenunterbringung und ambulanten Hilfen