Arbeitsbegleitende und Bildungsmaßnahmen
Aus der Eigenschaft der Werkstatt darf nicht gefolgert werden, dass sie ausschließlich auf Arbeitsleben und Leistungsprinzip ausgerichtet ist. Vielmehr hat die Werkstatt auch sozialpädagogische Aufgaben. Arbeitsbegleitende Maßnahmen sind im Einzelfall zu entscheiden. Es muss jedoch stets unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse ein enger Zusammenhang mit auf Arbeit sowie auf Entwicklung und Steigerung der Arbeitsfähigkeit ausgerichteten Maßnahmen der Werkstatt gegeben sein.
Zur Erhaltung und Erhöhung erworbener Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit gehört, dass Fähigkeiten in den Bereichen
- Lesen, Schreiben, Rechnen
- Mobilität und Orientierung
- Kooperation und Kommunikation mit anderen behinderten Menschen, Vorgesetzten und dem sonstigen sozialen Umfeld
- Eigenverantwortliche Lebensbewältigung
- Festigung des Selbstwertgefühls
in angemessenem Umfang durch geeignete Arbeitsbegleitende Maßnahmen erhalten und erhöht bzw. entwickelt werden. Der enge Zusammenhang mit der Teilhabe am Arbeitsleben muss allerdings stets erkennbar gewahrt sein.